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Schutzgebiete

Umweltblatt 24

  

des Umweltbüros "Am Weißen See"



Themen: ..Naturschutzgebiete.. ..Nationalparks.. ..Biosphärenreservate.. ..Landschaftsschutzgebiete.. ..Naturparks.. ..Naturdenkmale.. ..Geschützte Landschaftsbestandteile.. ..Natura 2000 - FFH.. ..Berlin.. ..Adressen.. ..Neuigkeiten..
Wir wollen nicht von den Quellen schwärmen, sondern aus den Quellen trinken;
wir wollen die Blumen, die Vögel und die Schmetterlinge nicht in immer schöner aufgemachten Bildbänden,
sondern ganz persönlich kennen lernen;
wir wollen Lüfte einatmen und Früchte genießen, die uns nicht krank machen;
und lärmfrei und unter gesunden Bäumen wollen wir in den Abend hineinträumen.

Hubert Weinzierl, deutscher Naturschützer, Vors. Bund für Umwelt u. Naturschutz (BUND: 1983 - 1998)

Schutzgebietskategorien nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Der Text des Bundesnaturschutzgesetzes

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sieht verschiedene Kategorien geschützter Gebiete sowie den Schutz bestimmter Einzelobjekte vor:

  1. Naturschutzgebiete (NSG) nach § 23 BNatSchG
  2. Nationalparks (NLP) nach § 24 BNatSchG
  3. Biosphärenreservate (BR) nach § 25 BNatSchG
  4. Landschaftsschutzgebiete (LSG) § 26 BNatSchG
  5. Naturparks (NP) nach § 27 BNatSchG
  6. Naturdenkmale (ND) nach § 28 BNatSchG
  7. Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) nach § 29 BNatSchG
  8. "Natura 2000" nach § 32 und § 33 BNatSchG (Europa) - FFH-Richtlinie

Diese Gebiete sollen nach Möglichkeit nicht isoliert voneinander bestehen, sondern in einem Biotopverbund miteinander vernetzt sein. Es wird angestrebt, insgesamt mindestens zehn Prozent der gesamten Landesfläche als Schutzgebiete zu deklarieren.
Im folgenden werden Ihnen die einzelnen Schutzgebietskategorien näher erläutert.

Für den Bürger ist es dabei interessant, die Sichtweise des Gesetzgebers einzunehmen.


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Naturschutzgebiete

Rechtliche Grundlage

Naturschutzgebiete sind Gebiete, die durch Rechtsverordnungen festgesetzt werden. Hier ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit oder in einzelnen Teilen notwendig (§ 23 Abs. 1 BNatSchG). In diesem Paragrafen wird festgelegt, dass Naturschutzgebiete dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft dienen. Dort sollen existierende Biotope wild lebender Arten erhalten, entwickelt und wiederhergestellt werden. Als Naturschutzgebiete können Flächen auch ausgewiesen werden, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, aber auch wegen ihrer Seltenheit oder besonderen Schönheit schützenswert sind.

Allgemeines

In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Es gilt ein so genanntes absolutes Veränderungsverbot. Naturschutzgebiete sind aus Schutzgründen grundsätzlich nicht zugänglich. In Einzelfällen kann den Bürgerinnen und Bürgern ein Zugang ermöglicht werden (§ 23 Abs. 2 BNatSchG).
Wenn es um die Sicherung von schutzwürdigen Flächen geht, ist die Ausweisung zum Naturschutzgebiet ein vergleichsweise starkes Instrument gegenüber anderen Raumansprüchen wie zum Beispiel der Bebauung. Aufgrund dessen ist dieses Instrument bei vielen Landwirten und Bauherren nicht gerade beliebt, da oft Einschränkungen der Wirtschaftsweise Bestandteil einer NSG-Verordnung sind.

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Kennzeichnung

Hinweisschild Naturschutzgebiet (mit Adler) Hinweisschild Naturschutzgebiet mit der Eule

Naturschutzgebiete wurden in den alten Bundesländern durch ein grünes Schild mit einem Adler und in den neuen Bundesländern (vormals DDR) mit einem gelben Schild, eine Eule darstellend, gekennzeichnet.

Das Schild mit der Eule gilt inzwischen in ganz Deutschland.

Einige Naturschutzgebiete in Berlin

Einige Naturschutzgebiete in Berlin
Bezeichnung des Gebietes    Bezirk in BerlinGröße der Fläche
PfaueninselSteglitz-Zehlendorf88,34 ha
Grunewaldsee
(südlicher Teil)
Charlottenburg-Wilmersdorf9,58 ha
Fauler SeePankow24,31 ha
Karower TeichePankow127,10 ha
Schlosspark LichterfeldeSteglitz-Zehlendorf2,54 ha
WindmühlenbergSpandau5,11 ha
ehemaliges Flugfeld
Johannisthal
Treptow-Köpenick26,40 ha
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung — Stand: 08. 07. 2003

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Nationalparks

Der Nationalpark gehört in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt.

Die Schutzkategorie Nationalpark wurde auf Empfehlung der International Union for Conservation of Nature für Gebiete internationaler Bedeutung in das Bundesnaturschutzgesetz eingeführt. Laut BNatSchG müssen Nationalparks folgende vier Anforderungen nachkommen:

Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig und von besonderer Eigenart,
  2. im überwiegenden Teil ihres Gebiets die Vorraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen,
  3. sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden und
  4. vornehmlich der Erhaltung [bzw. Entwicklung eines Zustandes, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet] eines möglichst artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestandes dienen." (§ 24 Abs.1 Nr. 1-3).

Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen.

Nationalparks dienen aufgrund ihrer Großräumigkeit als wichtige Rückzugsgebiete für gefährdete Arten und ihre Lebensgemeinschaften.
Sie bestehen aber nicht nur aus Teilbereichen, die den Kriterien eines Naturschutzgebiets entsprechen. Auch weniger naturnahe und sogar besiedelte Bereiche können Bestandteile eines Nationalparks sein.

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verschiedene Schutzzonen

In Nationalparks werden verschiede Schutzzonen eingerichtet:

Kernzone
Absolutes Bewirtschaftungsverbot, nicht aber unbedingt ein Betretungsverbot.
Entwicklungszone
Die durch geeignete Entwicklungsmaßnahmen in einen naturnahen Zustand überführt werden.
Pufferzone
Übergang zur "freien Natur", oft auch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Zur Festsetzung von Nationalparks müssen die Bundesländer ein eigenes förmliches Gesetz oder eine Verordnung erlassen. Nationalparks sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Man spricht hier von einer sogenannten nachrichtlichen übernahme. Sie sind verbindlich und können nicht etwa aufgrund eines überge-ordneten Allgemeinwohls überwunden werden.

Damit ergibt sich insgesamt eine Fläche von 2,6% des Bundes-gebiets.

Der Nationalpark Elbtal-Aue wurde direkt nach seiner Einrichtung 1998 wegen einer Klage 1999 wieder aufgelöst - das Gebiet erfüllt nicht die Anforderungen an die Naturbelassenheit (Urteil des OVG Lüneburg). Das heißt, dass das Gebiet nicht wesentliche fachliche Anforderungen, die an eine Nationalparkausweisung zu stellen sind, erfüllt.
Da diese Anforderungen nicht erfüllt sind, darf das Gebiet der Elbtal-Aue auch nicht als Nationalpark bezeichnet werden.

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Nationalparks (NP) in Deutschland

StandortEinrichtungGröße
Bayerischer Wald1970 Erweiterung 199724.250 ha
Berchtesgaden197821.000 ha
Eifel200411.000 ha
Hainich19977.600 ha
Hamburgisches Wattenmeer199013.750 ha
Harz199415.800 ha
Hochharz19905.889 ha
Jasmund19903.000 ha
Kellerwald-Edersee20045.724 ha
Müritz199032.000 ha
Niedersächsisches Wattenmeer1986240.000 ha
Unteres Odertal199032.884 ha
Sächsische Schweiz19909.292 ha
Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer1985441.000 ha
Vorpommersche Boddenlandschaft199080.500 ha
Quelle: Europarc-Deutschland, Stand: 2004 Link zu einer übersichtskarte

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Biosphärenreservate

Diese Kategorie geht zurück auf das sogenannte "Men and Biosphere"-Programm (MAB) der UNESCO, das ein weltweit angelegtes System von Schutzgebieten beinhaltet.

Rechtliche Grundlagen

Laut § 25 BNatSchG sind Biosphärenreservate rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die

Eine internationale Anerkennung ist nur für einzelne Biosphärenreservate möglich, da die MAB-Kriterien nur eine einmalige Repräsentation eines bestimmten ökotyps vorsehen.

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Allgemeines

Auch Biosphärenreservate sind in verschiedene Zonen eingeteilt:

Die deutschen Biosphärenreservate

Quelle: Bundesamt für Naturschutz — Stand: 07.02.2003
In Deutschland gibt es derzeit 14 durch die UNESCO anerkannte Modellregionen:

  1. Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
  2. Hamburgisches Wattenmeer
  3. Niedersächsisches Wattenmeer
  4. Schaalsee (Mecklenburg/Holstein)
  5. Südost-Rügen
  6. Schorfheide-Chorin
  7. Spreewald
  8. Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
  9. Flusslandschaft Elbe
  10. Rhön
  11. Vessertal - Thüringer Wald
  12. Pfälzerwald - Nordvogesen
  13. Bayrischer Wald
  14. Berchtesgaden.

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Landschaftsschutzgebiete

Rechtliche Grundlagen

Landschaftsschutzgebiete gehören zu den Gebieten, die rechts-verbindlich zum Schutz von Natur und Landschaft festgesetzt sind, um

Hinweisschild Landschaftsschutzgebiet - (mit Adler) -beispielhaft da die Kennzeichnung Ländersache ist.

Die Ausweisung und Kennzeichnung (in vielen Bundesländern als grünes Schild) eines Gebietes als Landschaftsschutzgebiet obliegt den Bundesländern.

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Allgemeines

Landschaftsschutzgebiete werden insbesondere dann ausgewiesen, wenn Landschaften

Als Beispiele wären hier Heidelandschaft oder Flussauen zu nennen.

Landschaftsschutzgebiete sind zwar durch das Naturschutzgesetz geschützt, aber sie dürfen auch land- und forstwirtschaftlich genutzt werden.

Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen, zum Beispiel dem Erhalt der Heidelandschaft. Es gilt aber kein absolutes, sondern ein relatives Veränderungsverbot. Der Naturschutz im eigentlichen Sinne ist hier nicht so stark ausgeprägt wie in deklarierten Natur-schutzgebieten. Mit der Aus-weisung als Landschaftsschutzgebiet werden häufig Freiflächen in der Region gesichert, um sie vor den Nutzungsansprüchen für den Wohnungsbau und für Sport und Gewerbenutzungen zu schützen. Die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft hat in einem LSG kaum mit Einschränkungen zu rechnen.

Fachunkundige Bürgerinnen und Bürger gehen fälschlicherweise oft bei Landschaftsschutzgebieten und Naturparks von einem höherem Schutzstatus aus.

Mit den Begriffen Landschaftsschutzgebiet und Naturpark ist aber im Vergleich zum Naturschutzgebiet nur ein verhältnismäßig schwacher Schutzcharakter verbunden.

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Einige Landschaftsschutzgebiete in Berlin


Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung — Stand: 08.07.2003


Name des LSGBezirk in BerlinGröße
Tegeler Forst nördlicher Teil    Reinickendorf702,36 ha
Tegeler Forst südlicher TeilReinickendorf734,55 ha
Volkspark RehbergeMitte70,48 ha
Lichterfelde-SüdSteglitz-Zehlendorf4,13 ha
Tegeler FließReinickendorf249,06 ha
Spandauer ZitadelleSpandau11,94 ha
Rehwiese am NikolasseeSteglitz-Zehlendorf    25,60 ha
FlughafenseeReinickendorf99,00 ha

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Naturparks

Naturparks sind geschützte, durch langfristiges Einwirken, Nutzen und Bewirtschaften entstandene Landschaftsräume. Diese wertvollen Kulturlandschaften sollen in ihrer heutigen Form bewahrt werden und Besuchern zur Information und Erholung erschlossen werden.

Naturparks unterliegen in Deutschland einem gesetzlich reglementierten Gebietsschutz, der Teil des Naturschutzrechts ist.

Die Naturparks sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz keine Schutzkategorie im eigentlichen Sinne, da ihre Festsetzung im Gegensatz zu den anderen Schutzkategorien nicht zwingend auf einer rechtsverbindlichen Schutzgebietsverordnungen beruht. Es handelt sich vielmehr um einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende, großräumige Gebiete, in die Landschaftsschutzgebiete (siehe Punkt 4) oder Naturschutzgebiete (siehe Punkt 3) mit ihrem besonderen Status integriert sind.

Durch ihre landschaftlichen Vorraussetzungen eignen sie sich besonders für die Erholung der Bevölkerung und für den nachhaltigen Tourismus.
Die zugrundeliegende Idee ist ein "Schutz durch Nutzung". Deshalb ist die Akzeptanz und die Beteiligung der Bevölkerung am Schutz der Kulturlandschaft und Natur sehr wichtig. Der Schutz der Natur und die Bedürfnisse von Erholungssuchenden sollen so verknüpft werden, dass beide Seiten davon profitieren. Nachhaltiger Touris-mus mit Respekt vor dem Wert von Natur und Landschaft stehen im Vordergrund. Für die Naturparks ist es wichtig, dass sie von den dort lebenden Menschen anerkannt und mit getragen werden.

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Naturparks können sich in verschiedene Zonen gliedern:

Neben dem umfassenden Schutz der Natur dient die Kategorie der Naturparks den Regionen auch als ökonomisches Instrument den Fremdenverkehr zu bedienen. Demnach ist das Interesse sehr groß, weite Gebiete als Naturparks auszuweisen.

Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen.

In Naturparks wird eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt. Sie sollen wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen besonders für die Erholung und für nachhaltigen Tourismus geeignet sein.

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Einige Naturparks in Brandenburg

Link zu einer übersichtskarte Naturparks

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Naturdenkmale

Rechtliche Grundlagen

Hinweisschild Naturdenkmal (mit Adler)

Bei Naturdenkmalen handelt es sich um rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis zu 5 ha.

Diese Kategorie ist in § 28 des deutschen Bundesnaturschutzgesetzes und in den jeweiligen Ländernaturschutzgesetzen verankert.

Der Schutz der Naturdenkmale ist "aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder "wegen ihrer Seltenheit, Eigenheit oder Schönheit" erforderlich (§ 28 Abs. 1 BNatSchG).

Einzelschöpfungen können sein: Schluchten, Findlinge, Boden-auf-schlüsse, Wasserfälle, Steinbrüche, besondere Bodenprofile etc. Aber auch Biotopelemente wie Naturwaldrestflächen, Wach-holder-heide und Einzelbäume können Gegenstand dieser Kategorie sein.

Naturdenkmale in Berlin

In Berlin sind als Naturdenkmale oft alte, seltene oder wertvolle Bäume oder Baumgruppen ausgewiesen. Laut Senatsverwaltung im Jahr 2003 sind es insgesamt 604.

Das vermutlich älteste lebende Naturdenkmal Berlins ist eine über 800-jährige Traubeneiche (Querecus petraea), die auch als die "Dicke Marie" bezeichnet wird. Sie befindet sich am Schlosspark Tegel und ist bereits seit 1939 als Naturdenkmal geschützt ist.

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Einige Naturdenkmale in Berlin

NaturdenkmalStandort im
Bezirk in Berlin
Größe
(Flächendenkmale)
RoetepfuhlNeukölln2,31 ha
KlarpfuhlNeukölln1,81 ha
LolopfuhlNeukölln0,91 ha
KrugpfuhlNeukölln0,21 ha
Düne WeddingMitte0,50 ha
Wiese im EiskellerSpandau1,80 ha
*
Chinesische Baum-WeidePankow
SchnurbaumPankow
Mittelstreifen Berliner StraßeSteglitz-Zehlendorf
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung — Stand: 08.07.2003

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Geschützte Landschaftsbestandteile

Rechtliche Grundlagen

Auch die geschützten Landschaftsbestandteile werden rechtsverbindlich festgesetzt (§ 29 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG) .
Sie sind Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist

Ziel

Wie bei den Naturdenkmalen ist die Zielsetzung der Schutz "natürlicher" Bestandteile der Landschaft. Im Gegensatz zu den Naturdenkmalen werden geschützte Landschaftsbestandteile im Wesentlichen aus funktionalen Gründen unter Schutz gestellt.

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Einige Geschützte Landschaftsbestandteile in Berlin

Bezeichnung
des LSG
Bezirk in BerlinGröße
Grünanlage Hallesche
Straße/Möckernstraße    
Friedrichshain-Kreuzberg    0,70 ha
BirkenhaagSteglitz-Zehlendorf5,00 ha
Krugpfuhl BuchholzPankow1,85 ha
Teich HansastraßePankow4,50 ha
Luch an der
Margarethenhöhe
Lichtenberg2,50 ha
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung — Stand: 08.07.2003

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Schutzgebiete nach Europäischem Recht

♦ Flora-Fauna-Habitats-Richtlinie

♦ Vogelschutzrichlinie

♦ Europäisches Schutzgebietssystem Natura 2000

Europäische Politiker, Parlamentarier und Naturschutz-Fachleute entwickelten Ende der 80er Jahre eine Strategie für den Erhalt von Tieren, Pflanzen und deren Lebensräumen in Europa. Ihr Name: NATURA 2000. In den 80er Jahren wurde zunächst die Vogelschutz-Richtlinie verabschiedet. Sie bildete den "Prototyp" für die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, die für den Schutz seltener Tier- und Pflanzengruppen sorgen und eine ausreichende Zahl geschützter Lebensräume bereitstellen soll.

Von 1999 bis 2001 stellten alle deutschen Bundesländer eine Liste der geplanten FFH-Schutzgebiete und der "europaweit bedeutenden Vogelgebiete" der öffentlichkeit vor. Sie meldeten "ihre" Gebiete an die Europäische Kommission nach Brüssel. Hier wird geprüft, ob die Gebiete ausreichen, um die bedrohten und gebietstypischen Arten und Lebensräume Europas langfristig zu sichern.

Mit der "Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie" und der "Vogelschutz-Richtlinie" soll in allen Mitgliedsstaaten ein Schutzgebietssystem "Natura 2000" aufgebaut werden, dass die biologische Vielfalt der Arten und Lebensräume sichern und entwickeln soll. Es soll ein zusammenhängendes ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete (als "Natura 2000" bezeichnet) entstehen. Dieses zusammenhängende ökologische Schutzgebietssystem verbindet die besonderen Schutzgebiete, die nach der EU-Vogelschutzrichtlinie und nach der FFH-Richtlinie ausgewiesen wurden.

Dabei sollen jedoch nicht nur Naturschutzaspekte, sondern alle aktuellen Nutzungen sowie regionale und lokale Besonderheiten berücksichtigt werden. Wichtige Inhalte von Natura 2000 sind das "Verschlechterungsverbot", das alle Tätigkeiten verbietet, die eine Gefährdung für die schützenswerten Lebensräume und Arten darstellen, sowie die "Verträglichkeitsprüfung", die sicherstellen soll, dass Projekte und Pläne in einem Natura-2000-Gebiet hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit überprüft werden. Dazu zählen Bauvorhaben, aber auch territoriale Pläne wie Tourismuskonzepte.

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Berliner Schutzgebiete

Die Berliner Schutzgebiete können auch "erlebt" werden. Wichtig ist allerdings, dass die Besucherinnen und Besucher, folgendes insbesondere in den Naturschutzgebieten beachten:

Bei einem besuch in einem Schutzgebiet sind folgende Unterscheidungen zu beachten:

grünes Ampelmännchen: gehen

gehendes Ampelmännchen, wie in der DDR-Verkehrsregelung

Dieses Zeichen kennzeichnet Gebiete mit "guter Erlebbarkeit".
Das heißt, dass Fußgänger (teilweise auch Radfahrer) auf Wegen mit normaler "Waldwegqualität", ohne besonderes Schuhwerk das Gebiet erschließen können.

rotes Ampelmännchen: stehen

stehendes Ampelmännchen, wie in der DDR-Verkehrsregelung

Dieses Zeichen kennzeichnet Gebiete mit "eingeschränkter oder fehlender Erlebbarkeit".
Das bedeutet:

rotes i für Information

symbolisiertes kleines i in Rot, wie es in der Stadtinformation benutzt wird

Dieses Zeichen kennzeichnet Gebiete, in denen noch besondere Informationsangebote existieren.

Zum Beispiel gibt es Beobachtungsplattformen, die die Besucher zu interessanten Einblicken in die Natur anregen. Infotafeln erleichtern den Besuchern die Orientierung im Gebiet oder geben Informationen zu besonderen Artengruppen und deren Verhaltensweisen.

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Berliner Schutzgebiete (eine übersicht nach Kategorie)

Schutzgebietsflächen nach Kategorie
KategorieAnzahl
Schutzgebiete
Fläche
(Flächenschutzgebiete)
Anteil an der
Landesfläche
Landschaftsschutzgebiet (LSG)4710.877,12 ha12,21 %
Naturschutzgebiet (NSG)341.853,08 ha2,08 %
Geschütze Landschaftsbestandteile (GBL)    2134,61 ha0,04 %
Naturdenkmal (ND)68227,21 ha0,03 %
gesamt*12.758,73 ha14,32 %


Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung — geändert, Stand: 16.07.2002

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Gebietsübersicht der Berliner Schutzgebiete

regionale Verteilung

Karte der Berliner Gebiet innerhalb der Stadtgrenzen und Markierungen der Schutzgebietsflächen

weiterführende Hinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Schutzgebiete in Berlin

Landschaftsschutzgebiete
Markierungsfarbe für Landschaftsschutzgebiet in der Karte: grün

Naturschutzgebiete
Markierungsfarbe für Naturschutzgebiet in der Karte: schwarz

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Adressen im Naturschutz

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Neuigkeiten

Pressemitteilung: BfN macht deutschlandweite Natura 2000-Daten digital verfügbar

Informationsdienst Wissenschaft: Bundesamt für Naturschutz, 15.04.2009
Zugangslink: http://www.bfn.de/0316_natura2000.html

Seit heute ist die neue Gebietsdatenbank der deutschen Natura 2000 Gebiete auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) abrufbar. Erstmalig für Deutschland können die Daten zu allen FFH- und Vogelschutzgebieten bundeslandweise oder unter Eingabe ihres Namens aufgerufen werden. So wird den Planern, Nutzern und interessierten Bürgen die Nutzbarkeit der bundesweiten Daten erleichtern. Dieses stellt eine wesentliche Grundlage für die praktische Umsetzung der europäischen Richtlinie, die bei Fragen des Managements, der Planung und bei Umweltverträglichkeitsprüfungen benötigt werden.

Ergänzt wird das Internetangebot des BfN durch die neu erschienene DVD "Natura 2000 in Germany". In Steckbriefen werden alle heimischen Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie beschrieben. Die Steckbriefe enthalten weiterhin Karten zum Verbreitungsgebiet in Deutschland und der EU, sowie einige statistische Auswertungen. Ein interaktives Kartenprojekt ermöglicht darüber hinaus die abgrenzungsgenaue Anzeige aller FFH- und Vogelschutzgebiete Deutschlands mit einer topografischen Karte im Hintergrund. Zahlreiche allgemeine Informationen ergänzen das Thema und geben Auskunft über die aktuelle Umsetzung von Natura 2000 in Deutschland.

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Die Umweltblätter
Der grüne Ort Pankow.. ..Wildtiere im Stadtgebiet.. ..Einige Gedanken zum Reisen.. ..Fütterung von Wasservögeln in der Großstadt.. ..Gefahr oder Hysterie: Mobilfunkstrahlung.. ..Rabenvögel in der Großstadt.. ..Es soll doch alles sauber sein.. ..Die Rosskastanien-Miniermotte cameraria ohridella.. ..Wie die Luft zum Atmen.. ..Was ist die "Lokale Agenda 21"?.. ..Massentierhaltung.. ..Die Pankower Rieselfelder (Blankenfelde, Schönerlinde, Hobrechtsfelde).. ..Entlang der nördlichen Naturschutzgebiete Pankows.. ..Die Kraft der Kräuter.. ..Naturnahe Balkongestaltung.. ..Entlang des Zingergraben-Grünzuges (Berlin-Pankow).. ..Durch das Naherholungsgebiet Berliner Barnim.. ..Begrünung von Baumscheiben.. ..Hinweise zur Fassadenbegrünung.. ..Der Weiße See.. ..Spielend gegen die alltägliche Katastrophe.. ..Lagerfeuer und Grillen.. ..Neozoen - Gebietsfremde Tiere.. ..Schutzgebiete..

Die neuen Umweltblätter des "Umweltbüro am Weißen See"

Anmerkung: Der folgende Absatz wurde von dieser Seite entfernt.     Titelverzeichnis       Kapitelübersicht   

Redaktion: Wilfried Platzek (1991 - 2005: Leiter des Umweltbüros Weißensee/Am Weißen See)
Das Umweltblatt #24 wurde von Jessica Bell im Frühjahr 2005 während eines Praktikums im UMWELTBüRO am Weißen See ausgearbeitet.

Die Internetfassung wurde zuletzt am 03. Juni 2011 aktualisiert.

Anfragen zur Website: webmaster@umweltbuero-weissensee.de

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