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Lagerfeuer und Grillen

Umweltblatt 22

  

des Umweltbüros "Am Weißen See"



Themen:
1. Lagerfeuer:
..Brandschutz.. ..Sicherheit.. ..Brennstoffe.. ..Rücksichtnahme.. ..10 Regeln..
2. Grillen:
..DIE Nachbarn.. ..im öffentlichen Grün?.. ..Achtung!..
Kein Feuer, keine Kohle kann brennen so heiß,
als wenn eine Frau ein Geheimnis nicht weiß.

Volksmund nach einem deutschen Volkslied

In gemütlicher Runde um ein Lagerfeuer sitzen

Feuer ist den Menschen schon seit Hunderttausenden von Jahren bekannt. Als relativ gesichert gilt der Gebrauch des Feuers seit etwa 320 000 bis 400 000 Jahren in Europa. Feuer gab den Menschen Wärme und Licht. Auf dem Feuer konnten warme Speisen zubereitet werden. Die Beherrschung des Feuers gilt als die erste große technische Meisterleistung der Menschheit.

Noch heute übt das Feuer eine Faszination auf Alt und Jung aus. Denken wir nur einmal an einen gemütlichen Abend bei Kerzenschein, an ein prasselndes Kaminfeuer, einen Grillabend oder ein Lagerfeuer im Freien. Vergnügen, die nicht nur an lauen Sommerabenden, sondern zu jeder Jahreszeit reizvoll sein können. In diesem Heft finden Sie Regeln für das Land Berlin, die Sie in Ihrem eigenem Interesse beachten müssen, damit es nicht zu Gefährdungen und Belästigungen der Umwelt kommt.


1. Lagerfeuer

Das Verbrennen von unliebsamen Stoffen, die in Haus und Garten anfallen, ist im Freien grundsätzlich verboten. Es ist jedoch gestattet, ein kleines Lagerfeuer abzubrennen, ohne eine Genehmigung von den örtlichen Behörden einzuholen. Sie müssen dazu jedoch bestimmte Voraussetzungen einhalten, damit es nicht zu Gefährdungen und Belästigungen kommt.

Für das Abbrennen eines Holzfeuers gibt es Rechtsvorschriften, die in verschiedenen Gesetzen enthalten sind. Unter anderem im

Sie müssen diese Gesetze nicht studieren, wenn Sie ein kleines Feuer im Freien abbrennen wollen. Wenn Sie die hier gegebenen Hinweise beachten, verstoßen Sie nicht gegen geltendes Recht. Sollten Sie jedoch diese Hinweise nicht beachten, z.B. die Größe des Feuers, die verwendeten Materialien oder die Belästigung Ihres Umfeldes, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann.

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Brandschutzrechtliche Bedingungen

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Sicherheit

Es muss in jedem Fall ein kleines Feuer sein. Die Obergrenzen für die Höhe und die Breite eines Feuers dürfen einen Meter nicht überschreiten. Zu brennbaren Materialien aller Art muss ein entsprechender Abstand gewahrt sein. Dieser richtet sich nach der Größe des Feuers, der Richtung und der Stärke des Windes und den örtlichen Gegebenheiten. Sehen Sie sich ihre Umgebung gut an, ehe Sie die Stelle für das Lagerfeuer auswählen. Gibt es z.B. in der Nachbarschaft Dächer mit Dachpappe oder Reetdächer, einen Schilfgürtel, trockenes ödland oder Getreidefelder, die gefährdet werden könnten. Die Feuerwehr empfiehlt mindestens 50 m Abstand zu Gebäuden mit weicher Bedachung (Schilf- und Reetdächer) und zu Gebäuden, die aus überwiegend brennbaren Baustoffen (z.B. Holzhäuser) einzuhalten.

Der Abstand zum Wald muss mindestens 100 m und zu landwirtschaftlichen Nutzflächen 20 m betragen. Ab Waldbrandstufe 1 sind auf waldnahen Grundstücken Lagerfeuer nicht gestattet.
Im Wald sind Feuer grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen können Feuer innerhalb einer speziellen Feuerstätte von der unteren Forstbehörde genehmigt werden. Ebenso verboten sind Lagerfeuer in Parks und Grünanlagen.

Ein Lagerfeuer muss immer unmittelbar vor dem Anzünden neu aufgeschichtet werden. ältere Holz- und insbesondere Reisighaufen dürfen nicht direkt angezündet werden, denn sie sind eine bevorzugte Lebensstätte für viele Tiere wie Igel, Jungvögel, Lurche oder Kriechtiere.

Verwenden Sie niemals zum Entzünden des Lagerfeuers sogenannte "Brandbeschleuniger" wie Benzin oder Spiritus, denn sie verunreinigen Luft und Boden. Außerdem können explosionsartige Verpuffungen ausgelöst werden. Verwenden Sie zum Anzünden entweder Holzspäne oder Kohlen- bzw. Grillanzünder. Um die Feuerstelle herum sollten Sie immer einen Schutzstreifen aus Sand oder Steinen anlegen, um eine ungewollte Ausbreitung des Feuers zu vermeiden.

Ab Windstärke 4 darf ein Feuer generell nicht entfacht werden. Auch ohne Windmesser erkennen Sie Windstärke 4 daran, dass sich Staub und loses Papier vom Boden hebt und dünnere äste bewegt werden. Setzt der Wind, verbunden mit starkem Funkenflug, beim Betreiben des Feuers ein, müssen Sie das Feuer sofort löschen.

Das Feuer muss bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigt werden.

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Brennstoffe

Für ein Feuer im Freien darf nur naturbelassenes, trockenes und chemisch unbehandeltes Holz verwendet werden. Kurze äste, Reisig und Zapfen dürfen ebenfalls verbrannt werden. Frisch geschlagenes Holz ist nicht geeignet, da es sehr langsam brennt und mit starker Rauchentwicklung verbunden ist.

Es ist verboten, Holzabfälle aus gestrichenem, lackiertem oder mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz zu verbrennen. Auch mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz, Sperrholz, Span- und Faserplatten dürfen nicht verbrannt werden. Es sollte selbstverständlich sein, dass verunreinigte Abbruchmaterialien auch nicht auf den Kompost gehören.

Abfälle, welcher Art auch immer dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden. Nicht allen Bürgerinnen und Bürgern ist klar, dass dazu auch alle Gartenabfälle ohne Ausnahme gehören. So gehört auf ein Lagerfeuer kein Rasenschnitt, frischer Baumschnitt, frischer Strauchschnitt, kein Hecken- und Rosenschnitt, Abfälle von Stauden und Herbstlaub. Dieses im Garten anfallende Material eignet sich vorzüglich zur Kompostierung.

Eine Ausnahme gibt es, wenn Ihre Rosen, Ihre Obstbäume oder auf Ihrem Grundstück stehende Bäume von Schädlingen oder Pilzkrankheiten befallen sind. Diese Schnitte oder das Laub dürfen nur dann verbrannt werden, wenn durch das Pflanzenschutzamt bestätigt wurde, dass der Befall durch Kompostierung nicht bekämpft werden kann. Zum Verbrennen ist eine Genehmigung vom Amt für Umwelt und Natur bei Ihrem zuständigen Bezirksamt erforderlich.

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Rücksichtnahme

Um die Belästigung der Nachbarn in Grenzen zu halten, sollten Sie nur gelegentlich und zu bestimmten Anlässen ein Lagerfeuer entzünden. Informieren Sie Ihre Nachbarn vorher oder laden Sie sie am besten gleich mit ein. In Gebieten mit besonders sensibler Nachbarschaft, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Altenheime oder andere soziale Einrichtungen ist es wichtig, einen ausreichenden Abstand zu gewährleisten, um eine Belästigung auszuschließen.

Rauchbelästigung ist in jedem Fall zu vermeiden. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug muss das Feuer sofort gelöscht werden.

Wenn Sie ein Holzfeuer auf einem Grundstück abbrennen wollen, dessen Eigentümer Sie nicht sind, müssen Sie die Genehmigung des Besitzers einholen. Lesen Sie sich die Satzung Ihrer Kleingartensparte oder Ihren Pachtvertrag noch einmal durch, denn hier sind oft diesbezüglich bereits Regelungen getroffen.

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Abschließend noch einmal kurz zusammengefasst zehn goldene Regeln für ein Holzfeuer im Freien:
  1. Es ist verboten, Abfälle aller Art zu verbrennen.
  2. Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens dürfen einen Meter nicht überschreiten.
  3. Bei anhaltender Trockenheit und starkem Wind kein Feuer entzünden.
  4. Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden.
  5. Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen.
  6. Stets Löschmittel bereithalten (Wasser, Sand, Feuerlöscher).
  7. Niemals Brandbeschleuniger (Benzin, Verdünnung, Spiritus) verwenden.
  8. Ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien halten.
  9. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen.
  10. Feuer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen.

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2. Grillen

In gemütlicher Runde um ein Lagerfeuer sitzen

Ebenso wie ein Lagerfeuer, ist auch das Grillen im Freien nicht grundsätzlich verboten. Grillen gehört zu den beliebtesten Freizeitvergnügen im Sommer. Damit es wirklich ein Vergnügen wird, müssen auch hier bestimmte Regeln eingehalten werden. Sowohl im Garten als auch dem Balkon darf gegrillt werden. Eine ganz wichtige Einschränkung muss jedoch beachtet werden: Nach dem Immissionsschutzgesetz ist das Grillen im Freien verboten, wenn Qualm konzentriert in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn zieht. Wer seine Nachbarn also "einräuchert" begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bestraft werden.

Bei gemieteten oder gepachteten Grundstücken bzw. Häusern sollten Sie zunächst wieder Ihren Miet- oder Pachtvertrag studieren. Das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses kann z.B. durch eine Regelung im Mietvertrag verboten werden. Halten sich Mieter trotz Abmahnung nicht an das Verbot, kann ihnen sogar die fristlose Kündigung drohen. Es gibt jedoch auch Beispiele, wo der Vermieter im Hof einen Grillplatz einrichtet.

Grundsätzlich sind es meist Einwände der Nachbarn, die das Grillvergnügen stören. Alljährlich streiten sich Nachbarn vor Gericht wegen Grillens im Nachbargarten, auf Terrassen und auf Balkonen. Um das zu vermeiden, muss auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden.

Hier einige Ratschläge, wie Sie ärger vermeiden können.

Auch hier ist die beste Lösung, die Nachbarn hin und wieder zum Grillfest einzuladen, denn wer mitfeiert, fühlt sich nicht gestört.


Wer weder Garten, Terrasse oder Balkon sein Eigen nennt, muss auf das sommerliche Grillvergnügen nicht verzichten. In Parks und Grünanlagen ist das Grillen grundsätzlich verboten, jedoch auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet. Es dürfen nur die auf dem Grillplatz vorhandenen oder standfeste Kleingrille benutzt werden. Das Grillen unter Bäumen ist ebenso nicht gestattet, wie das Entsorgen von Asche oder Glut in umliegende Pflanzungen. Es sollte auch selbstverständlich sein, dass Sie Ihren Müll mitnehmen.

Wird außerhalb der gekennzeichneten und für das Grillen freigegebenen Flächen gegrillt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit erheblichen Geldbußen bis zu 500 € verbunden ist. Wenn die Grillsaison wieder beginnt, werden verstärkt Kontrollgänge durch die Mitarbeiter der Bezirksämter durchgeführt, die eng mit den zuständigen Polizeidirektionen zusammenarbeiten.

Im Bezirk Pankow können Sie im Mauerpark und auf dem Falkplatz grillen. Beliebte Grillplätze in Berlin gibt es weiterhin im Volkspark Friedrichshain, im Treptower Park und selbstverständlich auch im Großen Tiergarten. Die Bezirksämter sind allein zuständig für die Ausweisung von Flächen für diese Sondernutzung. Sie können auch kurzfristig wieder zurückgenommen werden. Beachten Sie also auf jeden Fall die entsprechende aktuelle Ausschilderung.

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Das Vergnügen des Grillens kann bei Leichtsinn auch mit Gefahren verbunden sein.

Jedes Jahr werden etwa 4.000 Menschen deutschlandweit beim Grillen verletzt, davon 400 bis 500 schwer. Meist sind es Verbrennungen, die beim unsachgemäßem Erhitzen der Holzkohle entstehen. Flüssige Holzkohleanzünder dürfen nur auf die noch nicht angezündete Kohle geschüttet werden. Glüht die Kohle bereits, hat aber noch nicht genug Glut entwickelt, darf kein flüssiger Grillanzünder nachgeschüttet werden, da es zu explosionsartigen Verpuffungen kommen kann. Auch Brandbeschleuniger wie Benzin oder Brennspiritus haben auf dem Grill nichts zu suchen. Sie schaden nicht nur der Umwelt, sondern auch Ihrer Gesundheit, denn Rückstände können am Grillgut haften bleiben. Ebenso können hohe Stichflammen entstehen, die oft zu schweren Verbrennungen führen.

Wenn Sie alle hier gegebenen Hinweise beachten, wird sowohl ein Lagerfeuer als auch ein Grillabend zum echten Sommervergnügen. Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme sollten dabei stets oberstes Gebot sein.

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Trinkwasser in Berlin

Wissenswertes zur Wasserqualität © BWB

Kein Lebensmittel unterliegt auf Grund der Deutschen Trinkwasserverordnung so strengen Qualitätsrichtlinien wie Trinkwasser. Und die in dieser Verordnung gesetzten Grenz- und Richtwerte werden in Berlin erheblich unterschritten. Das Berliner Trinkwasser man bedenkenlos genießen?
Mit seinem hohen Kalzium- und Magnesiumgehalt und seinem geringen Menge an Chloriden und Sulfaten ist es ein hervorragender Durstlöscher.
UND !! das Trinkwasser kommt aus der Leitung keine Flaschen nötig - kein Mehrweg- oder Einweg-Transport nötig - keine Produktionskosten für Flaschen und kein CO2-Ausstoß wegen langer Transporte und hoher Kraftstoffverbrauche.

Trinkwasser ist in Berlin überall gleich gut.

Neun Wasserwerke versorgen Berlin und zahlreiche Gebiete des Berliner Umlandes. An den verschiedenen Standorten fördern sie Grundwasser in nahezu gleicher Qualität. Die Trinkwasseraufbereitung funktioniert in allen Wasserwerken nach dem gleichen Prinzip und ohne Chemikalienzugabe. Alle Werke speisen das Wasser in das fast 8000 Kilometer lange Versorgungsnetz ein, wo es sich vermischt. Deshalb unterscheidet sich das Wasser in den einzelnen Bezirken nur wenig voneinander. Sie können also beispielsweise auch in Köpenick nicht unbedingt reinstes Friedrichshagener Wasser erwarten, ein paar Tropfen Kaulsdorfer und Wuhlheider dürften stets dabei sein.

Die Wässerhärte

Sie geht auf die Konzentration von Kalzium und Magnesium zurück. Je höher ihr Anteil, desto höher ist auch die Härte. Da das Berliner Trinkwasser viele Mineralien enthält, ist es „Hart“. Die Werte bewegen sich zwischen 14 und 25 °dH (Grad deutscher Härte), das sind nach europäischem Standard mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter. Das erfordert beispielsweise Beachtung bei der Waschmaschine oder beim Geschirrspüler.

Der pH-Wert

Trinkwasser ist (fast) immeer neutal, ein Maß für die Stärke des sauren oder basischen Charakters einer Lösungen ist der pH. Mit einem pH-Wert von 5,5 ist die menschliche Haut zum Schutz vor Krankheitserregern leicht sauer. Seifen dagegen sind in der Regel mit einem pH-Wert von 9 bis 10 basisch und zerstören diesen Schutzfilm. Berliner Trinkwasser hat übrigens einen pH-Wert zwischen 7,3 und 7,5, je nach Härtegrad des Wassers, und ist damit in der Regel neutral.

Zubereiten von Babynahrung
Das Berliner Leitungswasser ist geeignet. Der Nitratgehalt liegt überall in Berlin unter 5,8 mg/l, der Grenzwert beträgt 50 mg/l. Der Bleigehalt ist kleiner als 0,005 mg/l (Grenzwert 0,025 mg/l).Und damit ist das Berliner Trinkwasser auch bestens geeignet für die Zubereitung von Nahrung für Babys und Kleinkinder. Aber bitte beachten Sie: In einigen wenigen Altbauten befinden sich noch Bleirohre. Sollten Sie in einem solchen Haus wohnen, lassen Sie das Wasser ablaufen, bis es kühl aus der Leitung kommt. Für Ihr Kind sollten Sie in solchen Fällen Mineralwasser verwenden.

Spree und Havel werden immer sauberer. Seit 1990 haben wir die Leistung unserer Klärwerke so weit gesteigert, dass etwa 90 Prozent weniger Phosphor und Stickstoff in unsere Flüsse gelangen. Es werden jährlich gut 200 Millionen Kubimeter Grundwasser gefördert. Und in derselben Zeit werden etwa 230 Millionen Kubimeter Grundwasser Abwasser gereinigt? Die größere Abwassermenge erklärt sich dadurch, dass zum Schmutzwasser noch Regenwasser aus der innerstädtischen Mischkanalisation hinzukommt.


Die Umweltblätter
Der grüne Ort Pankow.. ..Wildtiere im Stadtgebiet.. ..Einige Gedanken zum Reisen.. ..Fütterung von Wasservögeln in der Großstadt.. ..Gefahr oder Hysterie: Mobilfunkstrahlung.. ..Rabenvögel in der Großstadt.. ..Es soll doch alles sauber sein.. ..Die Rosskastanien-Miniermotte cameraria ohridella.. ..Wie die Luft zum Atmen.. ..Was ist die "Lokale Agenda 21"?.. ..Massentierhaltung.. ..Die Pankower Rieselfelder (Blankenfelde, Schönerlinde, Hobrechtsfelde).. ..Entlang der nördlichen Naturschutzgebiete Pankows.. ..Die Kraft der Kräuter.. ..Naturnahe Balkongestaltung.. ..Entlang des Zingergraben-Grünzuges (Berlin-Pankow).. ..Durch das Naherholungsgebiet Berliner Barnim.. ..Begrünung von Baumscheiben.. ..Hinweise zur Fassadenbegrünung.. ..Der Weiße See.. ..Spielend gegen die alltägliche Katastrophe.. ..Lagerfeuer und Grillen.. ..Neozoen - Gebietsfremde Tiere.. ..Schutzgebiete..

Die neuen Umweltblätter des "Umweltbüro am Weißen See"

Anmerkung: Der folgende Absatz wurde von dieser Seite entfernt.     Titelverzeichnis       Kapitelübersicht   

Redaktion: Wilfried Platzek (1991 - 2005: Leiter des Umweltbüros Weißensee/Am Weißen See)
Das Umweltblatt #22 wurde von Reinhild Haase im Dezember 2004 im UMWELTBüRO am Weißen See ausgearbeitet.

Die Internetfassung wurde zuletzt am 03. Juni 2011 aktualisiert.

Anfragen zur Website: webmaster@umweltbuero-weissensee.de

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